a SIS-Verordnung-Grenze erfüllt ist. Zu prüfen ist zusätzlich, ob vom Beschuldigten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (Urteil des Bundesgerichts 6B_1178/2019 vom 10. März 2021 E. 4.8). Der Beschuldigte hat mit dem Mord an †F.________ eine schwere Straftat begangen und dabei eine erhebliche kriminelle Energie offenbart. Zudem ist er wegen weiterer zahlreicher Delikte vorbestraft und hat durch sein Verhalten mehrfach seine Geringschätzung gegenüber der hiesigen Rechtsordnung gezeigt.