Mit Kostennote vom 3. März 2025 machte Fürsprecherin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von insgesamt 32,72 Stunden, ausmachend CHF 7'599.45 (inkl. Auslagen und MWSt.), geltend (pag. 3241), was die Kammer dem Umfang, der Bedeutung und der Schwierigkeit der Sache als angemessen erachtet. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren demnach mit CHF 7'599.45 (inkl. Auslagen und MWSt.)