22. Entschädigungen 22.1 Amtliche Verteidigung 22.1.1 Erstinstanzliches Verfahren Wie eingangs unter Ziff. 7 erwähnt, ist auf die Höhe der amtlichen Entschädigung der Verteidigung nur zurückzukommen, wenn die Vorinstanz bei deren Festsetzung ihr Ermessen in unhaltbarer Weise ausgeübt haben sollte. Die Vorinstanz bestimmte die amtliche Entschädigung von Fürsprecherin B._____