Deshalb darf ein Abschlag vom Genugtuungsanspruch bei nicht bestehender Hausgemeinschaft zwischen erwachsenen Kindern mit eigenem Haushalt und ihren Eltern gemacht werden. Neben der Intensität der Beziehung ist die Dauer der Auswirkungen grundsätzlich ein wichtiges Bemessungskriterium (Urteil des Bundesgerichts 1C_284/2008 vom 1. April 2009 E. 5.2 m.w.H.). Bei einer älteren Hinterbliebenen ist einerseits zu berücksichtigen, dass die Trauerarbeit altersbedingt kaum so lange dauern wird wie diejenige junger Eltern beim Verlust eines kleinen Kindes.