66a, vgl. auch das Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.4). Dabei besteht zwischen der Dauer der Strafe und jener der Landesverweisung in der Regel eine gewisse Übereinstimmung (vgl. zum alten Recht BGE 123 IV 107). Der Beschuldigte erfüllt mit dem Mord eines der schwersten, wenn nicht gar das schwerste Katalogdelikt für die Landesverweisung (Art. 66a Abs. 1 StGB). Sein Verschulden innerhalb der Deliktsbegehung wurde als schwer beurteilt, so dass der