Schliesslich ist festzuhalten, dass sich zum heutigen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Sicherheit prognostizieren lässt, wie sich die Lage in Somalia bis zur Entlassung des Beschuldigten aus dem Strafvollzug entwickeln wird. Die Kammer verkennt dabei keineswegs, dass gemäss Bericht des SEM zwangsweise Ausschaffungen nach Somalia heute nicht möglich sind. Im Bericht wird jedoch ebenso festgehalten, dass ein Dialog mit den Behörden in Aussicht stehe, um die Situation zu deblockieren (pag.