Dem oberinstanzlich eingeholten Bericht des SEM vom 10. Februar 2025 lässt sich vielmehr entnehmen, dass der Beschuldigte die Flüchtlingseigenschaft heute wahrscheinlich nicht mehr erfüllen würde. Die Asylgewährung sei erfolgt, weil die drei Kinder (der Beschuldigte und seine beiden Brüder) im Jahr 2010 zwangsweise in ein Camp der islamistischen somalischen Miliz Al-Shabaab gebracht und dort indoktriniert worden seien. In der Folge sei die Grossmutter mit den Kindern nach Mogadischu geflüchtet, anschliessend sei die Einreise der Kinder in die Schweiz zur Durchführung eines Asylverfahrens bewilligt worden. Nach der Ausreise seien die Kinder bei der Grossmutter gesucht worden.