Die Rückfallgefahr für weitere Gewaltstraftaten muss zudem als hoch bezeichnet werden. Gemäss Bundesgericht genügt (im Zusammenhang mit Ersttätern) bei schweren Straftaten auch bereits ein geringes Risiko, um von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit auszugehen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1368/2022 vom 30. Mai 2022 E. 4.4.6). Zusammen mit der gemäss Gutachten attestierten hohen Rückfallgefahr liegt diese Gefahr vorliegend auf der Hand und das öffentliche Interesse der Schweiz an einer Landesverweisung ist als hoch zu gewichten.