Sein Verschulden liegt im schweren Bereich und er wird dafür mit vorliegendem Urteil zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Zu berücksichtigen ist zudem, dass der Beschuldigte – wenn auch nach Jugendstrafrecht – mehrfach vorbestraft ist und dadurch eine hartnäckige und konsequente Bereitschaft für Gewalttaten und anderweitige Delikte offenbarte. Die Rückfallgefahr für weitere Gewaltstraftaten muss zudem als hoch bezeichnet werden.