Über den Beschuldigten sind sodann Verlustscheine in der Höhe von CHF 6'575.00 verzeichnet, was zwar nicht besonders hoch erscheint, angesichts seines jungen Alters aber nicht zu vernachlässigen ist. In wirtschaftlicher Hinsicht gilt der Beschuldigte somit als nicht integriert. Gleiches gilt für die soziale Integration. Der Beschuldigte pflegt insbesondere Kontakt zu seiner eigenen Familie, bestehend aus seiner Mutter und zwei Brüdern. Von einer besonders intensiven Beziehung, die über eine gewöhnliche familiäre Bindung hinausgehen würde, kann dabei jedoch nicht die Rede sein.