52 er vom Sozialdienst der Stadt E.________ finanziell unterstützt werden muss. Diese Unterstützung beläuft sich bis heute auf rund CHF 336'000.00. Diverse Bemühungen seitens der Behörden, den Beschuldigten in seiner Kindheit bzw. Jugendzeit in der Gesellschaft zu integrieren und ihn auf den richtigen Weg zu bringen, scheiterten an seinem fehlenden Willen. Über den Beschuldigten sind sodann Verlustscheine in der Höhe von CHF 6'575.00 verzeichnet, was zwar nicht besonders hoch erscheint, angesichts seines jungen Alters aber nicht zu vernachlässigen ist.