Mit dem vorliegenden Schuldspruch wegen Mordes beging der Beschuldigte das gravierendste Delikt, welches das schweizerische Strafrecht kennt, und zeigte damit seine Unbelehrbarkeit deutlich auf. Auch in der Haft bzw. im Vollzug gelang es dem Beschuldigten nicht, sich an die geltenden Regeln zu halten und es kam aufgrund verschiedener Vorfälle zu zahlreichen Disziplinierungen. Hinzu kommt schliesslich, dass auch das Gutachten von Dr. med. U.________ von einer hohen Rückfallgefahr für erneute Delikte ausgeht, was nicht zuletzt durch die Vorfälle im Vollzug gewissermassen bestätigt wurde.