51 Vollzug angesprochen, führte der Beschuldigte aus, er wisse zwar, dass dies verboten sei. Er vergesse jedoch den Stress, wenn er rauche. In Zukunft werde er versuchen aufzuhören, aber noch nicht jetzt (pag. 3162 Z. 13 ff.). Zu seiner aktuellen Arbeitssituation gab der Beschuldigte überdies an, die Arbeit im Sicherheitsvollzug mache ihm keinen Spass, was ein Grund sei, wieder auf den Normalvollzug hinzuarbeiten, um dort einer spannenderen Tätigkeit nachgehen zu können (pag. 3162 Z. 37 ff.).