Obwohl er über viele kognitive Fähigkeiten verfüge, scheitere er häufig an seiner Persönlichkeit. Zudem lasse er sich leicht ablenken. Bei Aufgaben, die länger als drei Tage dauern würden, sei zu beobachten, dass seine Konzentration kontinuierlich nachlasse. Wenn er unmotiviert sei, hätten die Arbeitsmeister Schwierigkeiten, ihn für laufende Aufträge zu motivieren. Das Engagement sei unstetig und das Interesse an den Aufträgen gering. Es falle dem Beschuldigten zudem schwer, für sein Handeln Eigenverantwortung zu übernehmen (pag. 3029). An der oberinstanzlichen Verhandlung auf den Drogenkonsum im