___ seit März 2024 19 Mal disziplinarisch mit dem Beschuldigten befassen müssen (pag. 3026). Am 7. Januar 2025 habe der Beschuldigte ein Gerangel mit einem Mitinsassen gehabt, woraufhin er [der Beschuldigte] die Drohung geäussert habe, er werde ihn töten oder er könne das Gefängnis wechseln. Am 27. Januar 2025 sei der Beschuldigte deshalb in den Sicherheitsvollzug B verlegt worden. Seit Anfang Jahr habe er sich vorgenommen, sein Leben zu ändern und sei gewillt, an Themen wie Umgang mit Sucht oder Umgang mit Geld zu arbeiten. Er benötige jedoch viel motivierende Gespräche, damit er am Morgen sein Bett verlasse, sein Verhalten wirke oft antriebslos.