Dem Führungsbericht der JVA H.________ ist – wie bereits mehrfach erwähnt – zu entnehmen, dass der Beschuldigte ein eher schwieriges Vollzugsverhalten zeigt, da es ihm schwerfalle, Regeln und Weisungen zu akzeptieren. Er habe seit seinem Eintritt mehrmals wegen Arbeitsverweigerung und verspätetem Erscheinen am Arbeitsplatz sanktioniert werden müssen, konsumiere wiederholt THC und sei beim Hineinschmuggeln von Drogen erwischt worden. Er schrecke auch nicht davor zurück, körperliche Gewalt gegenüber Mitinsassen anzuwenden. Insgesamt habe sich die JVA H.________ seit März 2024 19 Mal disziplinarisch mit dem Beschuldigten befassen müssen (pag.