Gemäss Gutachten liege beim Beschuldigten mit der Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und emo- tional-instabilen (impulsiven) Persönlichkeitsanteilen eine Störung vor, die statistisch mit einer deutlich erhöhten Wahrscheinlichkeit für Kriminalität und für Rückfälle in diesem Bereich im Zusammenhang stehe. Die Legalprognose des Beschuldigten sei sehr belastet und es bestehe eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit für Kriminalität und Rückfälle (pag. 2274 f.; vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Ziff. VI. 2. hiervor). Aufgrund der langen Haftstrafe lassen sich keine verlässlichen Angaben hinsichtlich der Rückfallwahrscheinlichkeit bei einer allfälligen Entlassung machen.