Von der Grossmutter habe er lange nichts mehr gehört, weil es zu teuer sei, sie anzurufen. Gefragt nach dem Verhältnis zu seiner Grossmutter äusserte der Beschuldigte, er habe weder ein schlechtes noch ein gutes Verhältnis zu ihr. Er wisse zudem nicht, wie es gesundheitlich um sie stehe, es gehe ihr schlecht, aber er wisse nicht, wie schlecht (pag. 3164 Z. 35 ff.). Auf Frage, ob er bei seiner Grossmutter oder Cousine leben könnte, gab der Beschuldigte an, dies sei nicht möglich, zumal er aufgrund der gefürchteten Blutrache durch die Familie von †F.________ Probleme für seine Grossmutter oder seine Cousine bringen würde (pag. 3165 Z. 32 ff.).