18.2.3 Wiedereingliederungsmöglichkeiten im Herkunftsstaat, Aussicht auf soziale Eingliederung in der Schweiz, Rückfallgefahr sowie wiederholte Delinquenz Der Beschuldigte wurde, wie hiervor bereits erwähnt, in Somalia geboren und reiste im Alter von acht Jahren in die Schweiz. Damit verbrachte er nur einen geringen Teil bzw. den kleineren Teil seines Lebens in seinem Heimatland. Gemäss eigenen Angaben war er zudem seit seiner Einreise in die Schweiz aufgrund des Krieges