Der Beschuldigte war es gewohnt, selbst über seinen Alltag zu bestimmen, weshalb seine Mutter den Einfluss auf ihn schon früh verlor. Nach einer Gefährdungsmeldung im September 2014 und der daraufhin finanzierten Familienbegleitung, welche allerdings nicht die gewünschten Erfolge brachte, wurde der Beschuldigte nach einer weiteren Gefährdungsmeldung der Schule 2017 im Wohn- und Schulheim W.________ platziert (pag. 2208). Gemeinsam mit seinem Bruder lebte er während der Woche im Schul- und Wohnheim Stiftung W.________ und verbrachte die Wochenenden sowie Ferien zu Hause bei seiner Mutter und seinen Geschwistern (pag.