Der Beschuldigte gab anlässlich der Hafteröffnung auf Frage nach Verwandten in Somalia an, dass sich einzig seine Grossmutter dort befinde. Wenn seine Mutter mit dieser telefoniere, grüsse er sie auch, aber ansonsten pflege er keinen Kontakt zu ihr. Weitere Verwandte oder Bekannte in Somalia habe er keine (pag. 10, Z. 51 ff.). Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Befragung gab er sodann an, dass seine Grossmutter und eine Cousine in Somalia wohnhaft seien, wobei er kaum Kontakt zu diesen pflege (pag. 612, Z. 620 ff.). Freunde habe er ebenfalls keine in Somalia (pag. 612, Z. 629 f.).