Der Beschuldigte habe eine Schwester und drei Halbbrüder (pag. 516; pag. 2231). Gemäss Bericht der Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (EMF) vom 19. September 2023 befänden sich vier Geschwister des Beschuldigten in der Schweiz. Drei Schwestern sei die Einreise am 9. April 2015 verweigert worden und deren Aufenthaltsort sei unbekannt (pag. 2602 f.). Die Familiengeschichte des Beschuldigten lässt gewisse Fragen offen. Insbesondere ist unklar, ob weitere Geschwister des Beschuldigten in Somalia leben. Der Beschuldigte gab anlässlich der Hafteröffnung auf Frage nach Verwandten in Somalia an, dass sich einzig seine Grossmutter dort befinde.