Der Beschuldigte trat bereits ab 2013 und damit gerade mal im Alter von zehn Jahren polizeilich in Erscheinung. Während im Jahr 2017 zwei und im Jahr 2018 lediglich vier Einträge vorlagen, steigerte sich die Anzahl im Jahr 2019 auf bereits 15 und im Jahr 2020 auf 16 Einträge. Im Jahr 2021 trat der Beschuldigte wieder zwei Mal polizeilich in Erscheinung und schliesslich im Jahr 2022 mit dem Tötungsdelikt noch ein letztes Mal. Von Wohlverhalten kann mit Blick auf diese innert kurzer Zeit ergangenen Vorstrafen somit keine Rede sein.