_ seit Juli 2023 auf rund CHF 6'400.00, der monatliche Bezug betrage CHF 400.00 für die Krankenkassenprämie (pag. 3013). Auf die Schulden gemäss Betreibungsregisterauszug angesprochen gab der Beschuldigte im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung zu Protokoll, diese abzahlen zu wollen. Einen konkreten Plan dafür scheint es jedoch nicht zu geben (pag. 3164 Z. 20 ff.) Im Gefängnis hat der Beschuldigte ebenfalls Schulden, was offenbar immer wieder zu Spannungen mit Miteingewiesenen führte. Auch diese Schulden scheint der Beschuldigte nur mit Mühe begleichen zu können.