46 Über den Beschuldigten sind gemäss Betreibungsregisterauszug Verlustscheine in der Höhe von 8'575.00 verzeichnet, was angesichts seines jungen Alters einer doch beträchtlichen Anzahl entspricht. Zudem wird er vom Sozialdienst der Stadt E.________ finanziell unterstützt. Dem oberinstanzlich eingeholten Bericht hinsichtlich der Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung vom 14. Januar 2025 ist dazu zu entnehmen, dass der Beschuldigte bis am 18. September 2019 mit Fürsorgegelder in der Höhe von CHF 329'600.00 unterstützt wurde.