614 Z. 679 und Z. 685 f.) untergebracht wurde. Eine Lehre absolvierte er nicht und verfügt dementsprechend über keinen Lehrabschluss. An seiner polizeilichen Einvernahme vom 9. April 2022 gab der Beschuldigte zu Protokoll, er sei Hausmann (pag. 516). In beruflicher Hinsicht gilt der Beschuldigte damit – selbst unter Beachtung seines noch jungen Alters – als nicht integriert.