Die hiesige Sprache (Deutsch und Mundart) beherrscht der Beschuldigte gut und spricht daneben auch die Sprache seines Heimatlandes. Von Mai bis August 2024 besuchte er im Vollzug zudem einen Anfängerkurs in Englisch, welchen er jedoch abbrach, weil die Gruppe vorwiegend aus rumänischen Teilnehmern bestanden habe (pag. 3030). In Somalia besuchte der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben die Koranschule, nach seiner Einreise in die Schweiz sodann eine Sonderklasse bzw. die Realschule (pag. 516), bevor er in verschiedenen Heimen (pag. 613 Z. 669 f.) und bei einer Pflegefamilie (pag. 614 Z. 679 und Z. 685 f.) untergebracht wurde.