45 schuldigten am Verbleib in der Schweiz gegenüber den öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung überwiegen. 18.2 Härtefallprüfung 18.2.1 Anwesenheitsdauer in der Schweiz, Integration, finanzielle Verhältnisse, Beachtung der Schweizer Rechtsordnung und Gesundheitszustand Der Beschuldigte wurde 2003 in Somalia geboren. Im Februar 2011 reiste er zusammen mit seinen Geschwistern in die Schweiz ein und wurde daraufhin im Mai als Flüchtling anerkannt (Akten EMF S. 10 f.).