18. Beurteilung durch die Kammer 18.1 Vorliegen einer Katalogtat Der Beschuldigte ist somalischer Staatsbürger und verfügt in der Schweiz über die Aufenthaltsbewilligung B bzw. gilt als anerkannter Flüchtling. Er ist damit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Gemäss voranstehender Ausführungen wurde er unter anderem wegen Mordes gemäss Art. 112 StGB verurteilt. Dabei handelt es sich um eine Katalogtat im Sinne von Art. 66a Abs. 1 lit. a StGB, was im Regelfall eine obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario).