Durch psycho- und soziotherapeutische Interventionen könne davon ausgegangen werden, dass beim im Zeitpunkt der Gutachtenserstellung 19-jährigen Beschuldigten wesentliche Veränderungen in der Persönlichkeitsstruktur und der dissozialen und emotional-instabilen Anteile hervorgerufen werden könnten, so dass sich eine wesentliche Verbesserung der Legalprognose ergebe. Diese Verbesserung klar zu quantifizieren erscheine schwierig, zumal im Einzelfall die Verläufe sehr unterschiedlich sein könnten.