Der Beschuldigte sei in einer hohen Risikokategorie für erneute Gewaltstraftaten zu verorten, wobei die Wahrscheinlichkeit für eine künftige Gewaltkategorie mit eher hoher Basisrate (z.B. Körperverletzung) viel höher sei als die Wahrscheinlichkeit für ein erneutes Tötungsdelikt (Deliktskategorie mit niedriger Rückfallrate; pag. 2275). Beim Beschuldigten müsse künftig erneut mit Straftaten in verschiedenen Kategorien gerechnet werden und er sei im Vergleich zu anderen Straftätern in einer hohen Risikokategorie sowohl für allgemeine Delinquenz als auch für erneute Gewaltdelikte zu situieren (pag 2275 f.).