Dr. med. U.________ führte diesbezüglich aus, dass beim Beschuldigten sehr viele Eigenschaften bzw. Aspekte zusammenkämen, die für ein hohes Rückfallrisiko sprechen würden (pag. 2263). Der Beschuldigte sei in einer hohen Risikokategorie für erneute Gewaltstraftaten zu verorten, wobei die Wahrscheinlichkeit für eine künftige Gewaltkategorie mit eher hoher Basisrate (z.B. Körperverletzung) viel höher sei als die Wahrscheinlichkeit für ein erneutes Tötungsdelikt (Deliktskategorie mit niedriger Rückfallrate; pag.