14.3.5 Fazit Täterkomponenten Insgesamt halten sich die erhöhenden Faktoren (Vorstrafen und auffälliges Verhalten in Haft bzw. im Vollzug) und die andererseits strafmindernden Elemente (Geständnis und Reue) in etwa die Waage, so dass sich die Täterkomponenten im Ergebnis praktisch neutral bzw. minim mindernd auf die Strafe auswirken. 14.4 Konkretes Strafmass Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen resultiert für die Schuldsprüche wegen Mordes sowie Diebstahls im Ergebnis eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. 14.5 Anrechnung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft In Anwendung von Art.