Weiter trug er insofern zur Aufklärung der Straftaten bei, als er sowohl den Standort des Tatmessers als auch des Mobiltelefons von †F.________ preisgab, wodurch die Gegenstände entsprechend sichergestellt werden konnten. Der Beschuldigte unterstützte die Strafverfolgungsbehörden damit von Beginn weg in ihrer Arbeit und zeigte sich kooperativ. Auch während der nachfolgenden Untersuchungshandlungen verhielt sich der Beschuldigte korrekt, was von ihm jedoch erwartet werden darf und entsprechend neutral zu werten ist.