Eine Verurteilung vom 12. Juni 2020 wegen 50 verschiedenen Einzeldelikten, unter anderem auch Gewaltdelikten, resultierte dabei gar in einem bedingt vollziehbaren Freiheitsentzug von 30 Tagen nach Jugendstrafrecht (pag. 2705). Nur ein Jahr später wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 19. Juli 2021 durch die Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland wiederum wegen zahlreicher Delikte zu einer bedingten persönlichen Leistung von 20 Tagen verurteilt und die Probezeit auf ein Jahr festgesetzt. Das Urteil wurde nicht im Strafregister eingetragen (pag. 1786 ff.).