37 regelverletzung, Tätlichkeiten, Drohung, Raubes, Gewalt gegen Behörden und Beamte und weiteren Delikten verurteilt (pag. 1726 ff.). Eine Verurteilung vom 12. Juni 2020 wegen 50 verschiedenen Einzeldelikten, unter anderem auch Gewaltdelikten, resultierte dabei gar in einem bedingt vollziehbaren Freiheitsentzug von 30 Tagen nach Jugendstrafrecht (pag.