Den Akten sind sodann diverse Strafbefehle zu entnehmen, die der Beschuldigte aufgrund verschiedenster Delikte durch die Jugendanwaltschaft erhalten hatte, aber keinen Eingang ins Strafregister fanden. So wurde der Beschuldigte unter anderem wegen Diebstahls, Hinderung einer Amtshandlung, Konsums von Betäubungsmitteln, unrechtmässiger Aneignung von geringem Vermögenswert, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Fahrens ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigungen, Führens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Ausweis, grober Verkehrs-