Während im Jahr 2017 zwei und im Jahr 2018 noch lediglich vier Einträge vorlagen, steigerte sich die Anzahl im Jahr 2019 bereits auf 15 Einträge, im Jahr 2020 auf deren 16. Im Jahr 2021 trat der Beschuldigte zweimal polizeilich in Erscheinung, im Jahr 2022 mit dem Tötungsdelikt schliesslich noch ein letztes Mal (pag. 1749 ff.). Den Akten sind sodann diverse Strafbefehle zu entnehmen, die der Beschuldigte aufgrund verschiedenster Delikte durch die Jugendanwaltschaft erhalten hatte, aber keinen Eingang ins Strafregister fanden.