Das Vorleben sowie die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten fallen trotz seines nicht einfachen Starts ins Leben und den schwierigen Verhältnissen insgesamt neutral aus. 14.3.2 Vorstrafen Dem Berichtsrapport vom 23. Mai 2022 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte bereits ab dem Jahr 2013, mithin im Alter von 10 Jahren, polizeilich in Erscheinung trat. Während im Jahr 2017 zwei und im Jahr 2018 noch lediglich vier Einträge vorlagen, steigerte sich die Anzahl im Jahr 2019 bereits auf 15 Einträge, im Jahr 2020 auf deren 16.