Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen für den folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor (S. 47 der Richtlinien): Der Täter behändigt im Elektronik-Fachgeschäft ein Gerät im Wert von CHF 2'000.00 und verlässt das Geschäft, ohne zu bezahlen.