34 zudem zeitlich sowie sachlich eng mit dem Schuldspruch wegen Mordes verknüpft. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte weder über (genügend) Einkommen noch Vermögen verfügt und bereits (d.h. angesichts seines jungen Alters) Schulden von rund CHF 8'500.00 aufweist. Der Beschuldigte hätte keine finanziellen Mittel, um die Geldstrafe bezahlen zu können, womit eine Vollstreckungsprognose bei einer Geldstrafe negativ ausfallen würde.