Durch diesen letzten Stich nach gescheitertem Fluchtversuch auf den wehrlos am Boden liegenden †F.________ sowie durch die Stiche in das Gesicht wird denn auch die ausserordentlich kaltblütige Ausführung der Tat offenbart. Das Tatverhalten ist insgesamt als besonders skrupellos zu bezeichnen. Der Beweggrund der Tat, nämlich die Rache, ist sodann ebenfalls als besonders verwerflich zu bezeichnen. So ging es dem Beschuldigten dem Beweisergebnis folgend primär darum, die durch †F.________ erlittene Kränkung im Rahmen des Drogengeschäfts sowie die Angriffe gegenüber seinem Bruder G.________ zu vergelten.