III. Rechtliche Würdigung 10. Mord gemäss Art. 112 StGB 10.1 Theoretische Grundlagen zum Tatbestand Für die theoretischen Ausführungen kann vollumfänglich auf die Erwägungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 2871 f., S. 47 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass einer der besonderen Tatbestände der Art. 112 ff. StGB erfüllt ist, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft (Art. 111 StGB).