Der Beschuldigte handelte aufgrund der innert kürzester Zeit und in grosser Anzahl verabreichten Stiche, deren Platzierung im Brustbereich und im Gesicht und damit in der Region der lebenswichtigen Organe, sowie aufgrund der Grösse des Messers und der Intensität der ausgeführten Stiche im Wissen darum, dass er †F.________ tödliche Verletzungen zufügt. Ebenfalls wusste er um die Grausamkeit seines Vorgehens. Trotz dieses Wissens stach der Beschuldigte wiederholt und mit grosser Intensität auf den Oberkörper und das Gesicht von †F.________ ein, womit der Erfolg, dessen Tod herbeizuführen, die beabsichtigte Folge seiner Handlung war.