_ ging am 8. April 2022 in Begleitung von J.________ auf dem Kiesweg nordwestlich der Liegenschaft an der K.________(Strasse) vorbei. Der Beschuldigte hielt sich in der Wohnung an der K.________(Strasse) auf und erkannte den vorbeigehenden †F.________. Dieser schuldete ihm aus einer früheren Angelegenheit CHF 400.00 und ging seinen Bruder G.________ in der Vergangenheit mehrfach verbal und tätlich an. Um die erlittene Unbill bzw. den verletzten Stolz sowie den Beleidigungen und körperlichen Angriffen durch †F.________ gegenüber G.________ zu vergelten, entschloss sich der Beschuldigte dazu, †F.________ zu konfrontieren.