Aus der mit ihm durchgeführten Tatrekonstruktion ergibt sich, dass sich der Beschuldigte nach dem Einstechen auf †F.________ ein erstes Mal bückte, um die Tatwaffe bzw. das Messer vom Boden aufzuheben und dieses daraufhin in seiner linken Jackentasche zu verstauen. Anschliessend bückte er sich ein zweites Mal, um das Mobiltelefon, welches †F.________ verloren hatte, aufzuheben. Dieses verstaute der Beschuldigte sodann in seiner rechten Jackentasche (pag. 371 ff. und pag. 582 Z. 123 ff.). Mit