Er hat die ganze Wut an ihm ausgelassen». Daraus ergibt sich, dass der Beschuldigte nicht nur zu Beginn, sondern auch während der gesamten Ausführung der Tat äusserst zielstrebig handelte und den Entschluss gefasst hatte, die Tat zu Ende zu führen, womit er den Tod von †F.________ nicht nur in Kauf nahm, sondern vielmehr dessen Eintritt beabsichtigte. Auch das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat spricht schliesslich dafür, dass der Todeserfolg angestrebt wurde. So schilderte die Zeugin M.________ eindrücklich, wie der Beschuldigte beim Verlassen des Tatorts gesagt habe, sie solle «dä Siech la sii» (pag.