2237), nichts zu ändern. Vielmehr spricht dies zusätzlich für das Wissen um die Gefährlichkeit der Stiche, zumal diese genau in diejenige Region der Brust von †F.________ erfolgten, wo der Beschuldigte das Herz fälschlicherweise lokalisiert hatte, nämlich in die rechte Brusthälfte. Auch wenn der Beschuldigte die jeweiligen Organe nicht am richtigen Ort zuordnen konnte, war ihm bewusst, dass sie sich in dieser Körperregion befinden und er diese Organe mit seinen Stichen verletzen kann, zumal bei ihm ein Intelligenzniveau im normalen Bereich gemessen wurde (pag. 2243 und pag.