Aus der hohen Anzahl der verabreichten Stiche, deren Platzierung in die sensiblen Körperstellen (Brustbereich und Gesicht), der Grösse des Messers und nicht zuletzt auch der grossen Wucht, mit welcher die Stiche ausgeführt wurden, kann nichts anderes geschlossen werden, als dass der Beschuldigte wissen musste, dass er durch sein Handeln dem Opfer tödliche Stiche zufügt und damit ein grausames Verhalten an den Tag legt. Daran vermögen die Aussagen des Gutachters, wonach der Beschuldigte kaum anatomische Kenntnisse aus der Schule oder über andere Kanäle erworben habe und das Herz auf der rechten und damit falschen Seite lokalisiert habe (pag. 2237), nichts zu ändern.