Gemäss Aussage von N.________ habe es den Beschuldigten hässig gemacht, dass †F.________ herumerzählt habe, dass er dem Beschuldigten das Geld genommen habe (pag. 980 Z. 102 ff.), was vor dem Hintergrund, dass auch der psychiatrische Gutachter dem Beschuldigten eine narzisstische Kränkung attestierte (pag. 2255), nachvollziehbar erscheint. Dem Beschuldigten ging es somit primär um die Wiederherstellung seines verletzten Stolzes und um die Verschaffung von Respekt. Dass es ihm nicht (nur) um die Eintreibung der offenen Geldschuld ging, bestätigte er anlässlich der Hafteröffnung vom 9. April 2022 im Übrigen auch selbst (pag.